SEIT ÜBER 70 JAHREN AN IHRER SEITE!
Kein Gesetzbuch schreibt so viele Fälle wie das Leben.
Unsere Berufung ist es daher, in allen Situationen, in denen Sie mit dem Recht in Berührung kommen, den Überblick zu behalten und Ihre individuellen rechtlichen Interessen mit qualifiziertem juristischem Sachverstand wahrzunehmen.
Die Kanzlei blickt auf eine über 70jährige Tradition zurück.
Rechtsanwalt Karl F. Gellhorn gründete die Kanzlei im Jahre 1947 und etablierte die Tätigkeitsschwerpunkte Familien- und Schadensrecht. Bis heute wurde das Spektrum der Rechtsgebiete stetig erweitert.
Rechtsanwälte und Fachanwälte.
Wir beraten und vertreten überwiegend Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Hohe Einsatzbereitschaft, die Spezialisierung durch Erlangung von Fachanwaltstiteln und regelmäßige Fortbildungen in den einzelnen Rechtsgebieten gewährleisten das besondere Niveau unserer anwaltlichen Tätigkeit und bilden das Fundament für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.